
Grünpfeil für Radfahrer © Thorsten Kukuk
Grünpfeil für den Radverkehr – mehr Freiheit mit Verantwortung
Wer in Fürth mit dem Fahrrad unterwegs ist, hat sie vielleicht schon entdeckt: An immer mehr Ampeln hängt neben dem Rotlicht ein kleiner grüner Pfeil mit Fahrradsymbol – das Verkehrszeichen 721.
Das Verkehrszeichen 721 ist ein Grünpfeil nur für Radfahrende: Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss beim rechts abbiegen nicht mehr unnötig an jeder roten Ampel warten wenn der Weg frei ist.
Das Rechtsabbiegen bei Rot ist allerdings nicht automatisch erlaubt. Das Schild bedeutet vielmehr: Du darfst nach dem Anhalten weiterfahren, wenn niemand gefährdet oder behindert wird.
Damit ähnelt die Regelung einem Stoppschild. Die rote Ampel bleibt grundsätzlich bestehen; der Grünpfeil schafft lediglich eine Ausnahme für rechts abbiegende Radfahrende.
Der ADFC begrüßt diese Regelung ausdrücklich. Sie macht den Radverkehr flüssiger, spart Zeit, erhöht den Fahrkomfort und trägt dazu bei, das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Die Erfahrungen aus einem bundesweiten Pilotversuch haben gezeigt, dass die Regelung sicher eingesetzt werden kann.
Gerade im Stadtverkehr summieren sich viele kurze Rotphasen. Wenn diese an geeigneten Kreuzungen entfallen, wird das Fahrrad als Verkehrsmittel noch konkurrenzfähiger.
Das müssen Radfahrende beachten
Wer den Grünpfeil nutzt, muss einige Regeln unbedingt einhalten:
* Vollständig anhalten. Ein langsames Rollen genügt nach der StVO nicht.
* Sorgfältig nach links und nach rechts schauen.
* Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang gewähren. Wer bei Grün die Fahrbahn überquert, darf weder behindert noch gefährdet werden.
* Auch auf den Radverkehr achten, insbesondere auf kreuzende oder entgegenkommende Radfahrende.
* Nur fahren, wenn die Kreuzung wirklich frei und übersichtlich ist.
Der Grünpfeil ist ein Angebot – keine Verpflichtung. Im Zweifelsfall darf auch einfach auf grün gewartet werden.
Eine Gefahr besteht allerdings: da die Autofahrer den Grünpfeil nicht sehen, könnten sie davon ausgehen, dass die Radfahrenden verbotener Weise bei Rot abbiegen.
Warum trotzdem angehalten werden muss
Der ADFC hat bereits während des Pilotversuchs kritisiert, dass die vorgeschriebene Anhaltepflicht eigentlich überflüssig sei. Die Untersuchungen zeigten, dass viele Radfahrende zwar ohne vollständigen Halt abbogen, dabei jedoch andere Verkehrsteilnehmende in aller Regel weder behinderten noch gefährdeten. Aus Sicht des ADFC wäre deshalb eine Regelung nach französischem oder belgischem Vorbild sinnvoller gewesen, bei der Radfahrende bei ausreichender Sicht vorsichtig und ohne vollständigen Halt abbiegen dürfen.
Der Gesetzgeber hat sich jedoch für die konservativere Variante entschieden. Deshalb gilt weiterhin: Wer den Grünpfeil nutzt, muss vollständig anhalten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die StVO vor.
Wo liegen die Probleme?
So sinnvoll der Grünpfeil ist – ganz ohne Nachteile ist er nicht.
Ein Problem besteht darin, dass viele Radfahrende die Anhaltepflicht nicht kennen oder sie als unpraktisch empfinden und einfach durchfahren.
Auch Autofahrende kennen das neue Verkehrszeichen oft noch nicht oder können es in aus ihrer Fahrtrichtung nicht sehen. Das kann zu Missverständnissen führen, wenn Radfahrende bei Rot rechtmäßig abbiegen oder den Eindruck erwecken, die Radfahrenden wären einfach bei Rot durchgefahren.
Der Grünpfeil für Radfahrende ist auch nicht überall erlaubt: z.B. wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird, darf das Schild nicht angebracht werden. Auch wenn es an solchen Stellen äußerst sinnvoll wäre, um Konflikte mit Fußgängern beim Abbiegen zu vermeiden.








