Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Bad Homburg/Friedrichsdorf

Miniatur-Fahrrad steht auf einem aufgeschlagenen Buch mit deutschem Gesetzestext.

Die neuen Regelungen bringen Verbesserungen für Radfahrende (Symbolfoto). © ADFC

StVO-Reform 2024/25: Veränderungen der Vorschriften im Wortlautvergleich

Die Vergleichstabelle vom ADFC zeigt alle Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) für den Rad- und Fußverkehr. Gelb markierte Textstellen machen die Neuerungen auf einen Blick sichtbar.

Die Bundesregierung hat eine Reform der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die bereits 2024 in Kraft trat. Ergänzend hat der Bundesrat am 21. März 2025 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) beschlossen, die am 9. April 2025 veröffentlicht wurde. Für alle, die sich für die Details interessieren, lohnt ein Blick in die Vergleichstabelle.

Die Tabelle stellt die alten und neuen Regelungen direkt gegenüber und markiert alle Änderungen, die den Rad- und Fußverkehr betreffen:

Alle Änderungen im Vergleich (PDF)

So liest sich die Vergleichstabelle

Die Vergleichstabelle ist in drei Spalten aufgeteilt:

  • linke Spalte: VwV-StVO Fassung bis 2025 (bisheriger Gesetzestext)
  • mittlere Spalte: Vorlage des BMDV für den Bundesrat (Entwurf des Bundesministeriums)
  • rechte Spalte: VwV-StVO mit Änderungen des Bundesrats (endgültige Fassung)

Gelb markierte Textstellen zeigen die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung. Durchgestrichener Text zeigt an, welche Passagen entfallen. 

Hinweis: Die Übersicht stellt relevante Änderungen der VwV-StVO 2025 für den Rad- und Fußverkehr dar. Die vollständige und rechtsverbindliche Fassung ist im Bundesanzeiger als PDF verfügbar.

Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte.
Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte. © ADFC/Gerhard Westrich

Die neue StVO 2024: So profitieren Rad-, Bus- und Fußverkehr

Seit Oktober 2024 schafft die neue StVO bessere Bedingungen für den Radverkehr. Das ADFC-Dossier bietet acht detaillierte Steckbriefe zu konkreten Maßnahmen und erklärt, wie diese in der Praxis wirken:

  • Radfahrstreifen lassen sich jetzt leichter einrichten
  • Zebrastreifen brauchen keine „besondere Gefahrenlage“ mehr
  • Tempo 30 wird vor sozialen Einrichtungen einfacher möglich
  • Busspuren können mit weniger Hürden angeordnet werden
  • Kommunen erhalten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Verkehrsplanung

Das Dossier zeigt auch, wie Kommunen die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen können, um den Rad- und Fußverkehr zu stärken.

Zum Dossier über die neue StVO

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https://bad-homburg.adfc.de/artikel/stvo-reform-2024-25-veraenderungen-der-vorschriften-im-wortlautvergleich-10

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